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Vorschlag zur Ergänzung des Gesetzes der Filmförderung

Bei der Sichtung der Neufassung des Filmförderungsgesetzes vom 24.08.2004 (PDF) fällt auf, dass es keinerlei Hinweise darauf enthält, welchen inhaltlichen Kriterien die Förderung unterliegt, da auch eine Definition dessen, was unter kreativ-künstlerischer Qualität des Films verstanden werden soll, nicht gegeben wird. Wir erlauben uns daher, einen Ergänzungsvorschlag für den Absatz 1 des Textes zu machen, der versucht, diesen Mangel etwas auszugleichen, und hoffen darauf, dass diese oder eine verbesserte Formulierung noch in das Gesetzeswerk eingebracht werden kann. Aus der Perspektive unseres Vereins, der sich Gedanken macht und die Frage stellt, warum audiovisuelle Medien zu wenig daran gehindert werden, Gewalt zu verherrlichen und Schund zu produzieren, wollen wir bewirken, dass eine stärkere geistig-inhaltliche Orientierung in der neuen Gesetzesgrundlage verankert wird.

Zur Begriffsbestimmung "Film"

Film ist das Kommunikationsmittel der Menschen mit dem höchsten Grad von innerer Komplexität und äußerer Verflechtung mit anderen Lebensbereichen. Aus dieser Komplexität erklärt sich auch in hohem Maße das außerordentliche Wirkungspotential des einzelnen Films und der audiovisuellen Medien insgesamt.

Film dient in seiner kommunikativen Funktion vor allem der Sinnvermittlung, und sein möglicher Wert und Unwert für die Gesellschaft hängt daher weitgehend davon ab, welchen inhaltlichen Intentionen er dabei folgt und wie er diese - eine Einheit von Sinn und Form suchend - mit seinen spezifischen Mitteln zum Ausdruck bringt. Die Kriterienbildung für Filmförderung sollte sich also an dieser Sinnfunktion orientieren und nicht am Warencharakter des Films.

Denn der Film für Kino und Fernsehen ist heute zum wichtigsten Vermittler der Gedanken, Gefühle und Wertvorstellungen der Menschen geworden, und er bestimmt somit maßgeblich die Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland.

Vorschläge unseres Vereins

Variante 1

Insofern Film als Kommunikationsmittel mit außerordentlich hohem Wirkungspotenzial stets eine Sinnfunktion wahrnimmt, ist bei der Bestimmung der ästhetischen Förder-Kriterien davon auszugehen, dass Gedanken, Gefühle und Wertvorstellungen der Menschen vermittelt werden, die durch ihren humanistischen Gehalt der Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland angemessen sind.

Variante 2

Als Kommunikationsmittel von außerordentlich hohem Wirkungspotenzial nimmt Film eine wichtige Sinnbildungsfunktion wahr. Bei der konkreten Bestimmung der ästhetischen Kriterien seiner Förderung ist davon auszugehen, dass er stets dazu beiträgt, Gedanken, Gefühle und Wertvorstellungen der Menschen zu vermitteln, deren humanistischer Gehalt der Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland angemessen ist.

Variante 3

Als einem Kommunikationsmittel mit hohem Wirkungspotential kommt Film eine wichtige Funktion bei der Sinnvermittlung zu. Darum ist bei der Bestimmung der ästhetischen Förderkriterien davon auszugehen, dass er dazu beiträgt, Gedanken, Gefühle und Wertvorstellungen der Menschen weiterzugeben, die in ihrem humanistischen Gehalt der Kulturlandschaft der Bundesrepublik Deutschland entsprechen.

Sichtwechsel e.V. für gewaltfreie Medien versucht im Kontakt zum Gesetzgeber seine Bedenken und Anregungen zu vermitteln.